Coronavirus in Deutschland
Bericht: Bundeskabinett beschließt Sonderurlaub für Eltern
Stand 16.12.20 - 14:45 Uhr
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Wegen der hohen Corona-Zahlen wird das öffentliche Leben in Deutschland seit diesem Mittwoch wieder heruntergefahren. Auch die meisten Kitas und Schulen sind geschlossen oder arbeiten im eingeschränkten Betrieb. Bund und Länder hatten dafür Extra-Urlaub in Aussicht gestellt.

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Corona-Entschädigungsregelung bei Lockdown an Schulen und Kitas
Berlin (dpa) – Die Entschädigungsregelung für Eltern, die wegen geschlossener Kitas und Schulen nicht zur Arbeit können, wird nach Informationen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) ausgeweitet.
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Entschädigung nicht nur bei Schulschließungen
Die staatliche Verdienstausfallentschädigung soll es demnach auch geben, wenn Schulen in der Corona-Pandemie nicht geschlossen werden, sondern wenn diese lediglich die Präsenzpflicht aussetzen, so wie das in einigen Bundesländern jetzt im Lockdown der Fall ist.
Das hat dem Bericht zufolge das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin beschlossen. Demnach soll Paragraf 56 des Infektionsschutzgesetzes entsprechend um einen Halbsatz ergänzt werden.
- Anzeige -Entschädigungen im Quarantänefall
Die Verdienstausfallentschädigung war im Frühjahr beschlossen und im Herbst ergänzt worden. Eltern, die auf der Arbeit ausfallen, weil das Gesundheitsamt ihren Nachwuchs unter Quarantäne gestellt hat oder weil Schule und Kitas behördlich geschlossen wurden, können 67 Prozent des Nettoeinkommens als Entschädigung vom Staat bekommen.
Das gilt für Kinder im Alter bis 12 Jahren und für Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind. Die Anträge für die Entschädigung stellt der Arbeitgeber bei der zuständigen Behörde vor Ort und gibt sie als Lohnfortzahlung an den Arbeitnehmer weiter.
- Anzeige -Was gilt für Eltern von Kita-Kindern?
Bund und Länder hatten bei ihrem Corona-Krisengipfel am Sonntag vereinbart, für Eltern «zusätzliche Möglichkeiten» zu schaffen, um für die Betreuung von Kindern im Lockdown «bezahlten Urlaub zu nehmen.»
Unklar bleibt zunächst noch, was mit Eltern von Kita-Kindern ist, deren Einrichtungen zwar nicht grundsätzlich schließen, die aber wie in einigen Bundesländern nun üblich, gebeten werden, ihre Kinder nicht in die Einrichtung zu bringen.
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