Regelung außer Vollzug gesetzt
Bayerisches Gericht kippt Schließung von Fitnessstudios
Stand 13.11.20 - 08:52 Uhr
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Aufgrund der steigenden Corona-Infektionszahlen und des Teil-Lockdowns mussten Fitnessstudios in Bayern schließen. Ein Gerichtsurteil hat die Schließungen nun gekippt. Was das nun bedeutet, hier im Überblick.

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Das bedeutet das Gerichtsurteil für Fitnessstudios
Die vollständige Schließung von Fitnessstudios verstoße gegen das Gleichbehandlungsgesetzt, so der bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom Donnerstag, 12. November 2020. Die entsprechende Verordnung des Bundeslandes Bayern sei damit vorerst außer Vollzug gesetzt.
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Ausüben von Individualsport muss laut Urteil auch in Fitnessstudios erlaubt sein
Mit der Entscheidung gaben die Richter dem Eilantrag eines Fitnessstudio-Betreibers in Teilen statt. Das Gericht geht davon aus, dass Inhaber von Fitnessstudios mit der vollständigen Schließung benachteiligt werden, ohne dass dies sachlich gerechtfertigt sei. Denn andere Freizeitsporteinrichtungen dürften derzeit durchaus für den Individualsport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands genutzt werden. Die vollständige Schließung sei nicht verhältnismäßig, Individualsport auch in Fitnessstudios zulässig sein.
Den Antrag des Betreibers auf Außervollzugsetzung auch der restlichen Beschränkungen des Individualsports lehnte das Gericht aber ab. Das derzeitige Infektionsgeschehen rechtfertige die Beschränkungen, auch wenn die wirtschaftliche Betätigung der Sportbetriebe stark beschränkt werde. Ein Betrieb von Fitnessstudios ist demnach zwar wieder möglich, allerdings nur stark eingeschränkt, stellt das Verwaltungsgericht klar. Ob eine Öffnung für die einzelnen Betreiber damit lohnenswert ist, erscheint fragwürdig.
Mit Material der dpa.
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