Erfolgreiche Klage
Bars und Kneipen in Bayern dürfen wohl wieder öffnen
Stand 26.07.21 - 10:30 Uhr
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Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Schließung reiner Schankwirtschaften vorläufig außer Kraft gesetzt. Was das konkret bedeutet, hier.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof kippt Schließungen
Eine von den Schließungen betroffene Wirtin aus Unterfranken hat erfolgreich geklagt: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit Beschluss vom heutigen Tag die Schließung der Innenräume sogenannter "reiner Schankwirtschaften", wozu Kneipen und Bars zählen, vorläufig außer Vollzug gesetzt.
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Die Begründung des Urteils: Während Speisewirtschaften unter Beachtung bestimmter Abstands- und Hygienemaßnahmen auch innen bereits länger wieder öffnen dürfen, ist dies für Schankwirtschaften nach wie vor verboten. Die Antragstellerin sieht dadurch den allgemeinen Gleichheitssatz verletzt – zu Recht, wie ihr das Urteil nun bestätigt.
Zwar hätten zu Beginn der Pandemie für den Bereich der Innengastronomie zwischen Speise- und Schankwirtschaften rechtlich erhebliche Unterschiede im typischen Betriebsablauf bestanden. In der Zwischenzeit habe sich das Geschehen, insbesondere der gesteigerte Alkoholkonsum beim geselligen Zusammensein, in zahlreichen Speisewirtschaften an das Geschehen in Schankwirtschaften so sehr angenähert, dass eine unterschiedliche Behandlung sachlich nicht mehr gerechtfertigt werden könne, so das Verwaltungsgericht.
Wie geht es für Bars und Kneipen nun weiter?
Denkbar seien laut Gericht Öffnungen mit Hygienekonzepten und Auflagen wie etwa ein Verbot des Ausschanks von Alkohol ab einer bestimmten Uhrzeit oder Sperrzeitregelungen.
"Dabei sei auch zu berücksichtigen, dass der Verordnungsgeber zuletzt ein tendenziell auf Lockerungen abzielendes Schutzkonzept verfolgt habe. Zudem dauere die Schließung der Innenräume reiner Schankwirtschaften nun schon sehr lange an. Der Eingriff in die Berufsfreiheit wiege daher sehr schwer“, so das Gericht.
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