Coronavirus in Bayern
Augsburg: Gericht kippt Feuerwerksverbot an Silvester – aber nur teilweise
Stand 06.01.21 - 08:55 Uhr
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Neben Augsburg hatte auch Nürnberg für das bevorstehende Silvesterfest ein vollständiges Feuerwerksverbot auch für private Grundstücke beschlossen. Das Verwaltungsgericht in Augsburg hat nun anders entschieden.

© Foto: dpa
Gericht kippt Feuerwerksverbot auf Privatgrundstücken
Augsburg (dpa/lby) – In einer Eilentscheidung hat das Verwaltungsgericht das von der Stadt Augsburg für Silvester erlassene komplette Feuerwerksverbot gekippt.
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Das Böllerverbot könne nicht auf das Infektionsschutzgesetz beziehungsweise die bayerische Corona-Schutzverordnung gestützt werden, teilte das Augsburger Verwaltungsgericht am Dienstagabend mit (Az.: Au 9 S 20.2731).
Feuerwerksverbot um die Kliniken zu entlasten
Neben Augsburg hatte auch Nürnberg für das bevorstehende Silvesterfest ein vollständiges Feuerwerksverbot auch für private Grundstücke beschlossen. Beide Städte verweisen auf die Verletzungsgefahr und die Überlastung der Kliniken durch die Corona-Infektionen.
- Anzeige -Feuerwerksverbot im öffentlichen Raum bleibt bestehen
Die Staatsregierung hatte beschlossen, dass zum Jahreswechsel einerseits kein Feuerwerk verkauft werden darf. Andererseits ist das Abbrennen an öffentlichen Orten, an denen sich viele Menschen aufhalten, untersagt.
Zudem gilt auch an Silvester ab 21.00 Uhr eine verschärfte Ausgangsbeschränkung. Im privaten Garten oder auf dem Balkon ist hingegen Feuerwerk gestattet.
Was gilt in München?
In München gibt es kein generelles Feuerwerksverbot im gesamten Stadtgebiet gibt. Aber in München ist zudem im Stadtzentrum die Benutzung von klassischen Böllern grundsätzlich verboten. Wer aber einen eigenen Garten hat darf dort Feuerwerk abschießen, wenn er noch welches aus dem letzte Jahr hat.
Denn das Verkaufsverbot für Silvetserfeuerwerk gilt ja bundesweit.
- Anzeige -Keine Grundlage mit Infektionsschutzgesetz
In Augsburg hatte ein Bürger geklagt, der sich bereits im Sommer Feuerwerk gekauft hatte. Die Richter befanden, dass es zwar ein berechtigtes Ziel sei, das stark belastete Gesundheitssystem vor zusätzlichen Böllerunfällen zu bewahren. Dies seien aber keine Gesichtspunkte, die für Maßnahmen auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes eine Rolle spielten.
Außerdem sei es auf Grund der strengen sonstigen Regelungen fraglich, ob die konkrete Gefahr des Zusammenbruchs der Gesundheitsversorgung aufgrund von zusätzlichen Verletzungen durch Feuerwerkskörper tatsächlich bestehe, betonte das Gericht.
Stadt Augsburg zieht wegen Feuerwerksverbot vor Verwaltungsgerichtshof
Nachdem das Verwaltungsgericht in Augsburg das Verbot, an Silvester auf Privatgrundstücken zu böllern, mit einer Eilentscheidung gekippt hat, werde die Stadt nun den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München anrufen, kündigte Augsburgs Ordnungsreferent Frank Pintsch am Mittwoch an.
Nach Angaben einer VGH-Sprecherin wird voraussichtlich erst in der kommenden Woche entschieden.
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