Coronavirus in München
Alkoholverbot in München: Gerichtsurteil verzögert sich
Stand 31.08.20 - 16:23 Uhr
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Gilt das Alkoholverbot für ganz München oder nicht? Das Urteil vom Verwaltungsgerichtshof München wird mit Spannung erwartet.

© Foto: shutterstock
Wann kommt die Entscheidung vom Verwaltungsgerichtshof?
Seit Freitag, 28. August, gilt in München ein nächtliches Alkoholverbot für den öffentlichen Raum. Der Frühwarnwert von 35 Infizierten pro 100 000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen wurde am Freitag überschritten und lag bei 35,27.
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Damit ist eine Allgemeinverfügung der Stadt München in Kraft getreten, die:
- der Verkauf von Alkohol ab 21 Uhr bis 6 Uhr früh verbietet‘
- und den Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum ab 23 Uhr bis 6 Uhr verbietet
Die Regelung gilt zunächst für eine Woche.
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Freitag am späten Nachmittag hat das Verwaltungsgericht München das Alkoholkonsumverbot dann in einer Eilentscheidung wegen Unverhältnismäßigkeit ausgesetzt – allerdings nur für den Kläger.
Oberbürgermeister Dieter Reiter:. „Ich habe keinerlei Anlass, nur aufgrund dieser erstinstanzlichen Entscheidung den Vollzug auszusetzen. Gerade auch im Hinblick auf die gerichtliche Entscheidung zu den Maßnahmen in Bamberg, die in zweiter Instanz vom VGH bestätigt wurden.“
- Anzeige -Jetzt soll der VGH das allgemeine Alkoholverbot prüfen
Aber wann entscheiden die Richter am Verwaltungsgerichtshof (VGH) über das stadtweite Alkoholverbot? Die Entscheidung wird wohl frühestens am Dienstag, wahrscheinlich aber sogar erst am Mittwoch fallen, heißt es von Seiten des VGH.
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