Warnung aufgehoben
Trinkwasser im Münchner Norden muss nicht mehr abgekocht werden
Stand 18.11.24 - 13:17 Uhr
Das Trinkwasser in Ober- und Unterschleißheim muss ab sofort vor der Nutzung abgekocht werden. Bei einer Routinekontrolle wurden Auffälligkeiten entdeckt. Alle Details zum Abkochgebot findest du hier!

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Update (18.11.2024): Neueste Untersuchungsergebnisse zeigen keine Auffälligkeiten mehr. Das Wasser muss nicht mehr abgekocht werden.
Trinkwasser in Ober- und Unterschleißheim betroffen: Das ist zu beachten
Für die Bewohner von Ober- und Unterschleißheim gilt ab sofort: Das Trinkwasser muss vor der Nutzung abgekocht werden. Bei einer Routinekontrolle des Wasserwerks wurden Auffälligkeiten entdeckt, die zu einer sofortigen Sicherheitsmaßnahme führten. Bis das Wasser wieder freigegeben wird, ist das Abkochen unumgänglich.
- Anzeige -Warum das Abkochgebot?
Bei der Überprüfung des Wasserwerks des Zweckverbands für die Wasserversorgung von Ober- und Unterschleißheim traten in dieser Woche Unregelmäßigkeiten auf. Auch in der Wassergewinnung und im Versorgungsnetz wurden Auffälligkeiten festgestellt. Der betroffene Brunnen wurde daher umgehend außer Betrieb genommen, und weitere Tests sind im Gange.
Was bedeutet das Abkochgebot?
Alle Haushalte in Ober- und Unterschleißheim müssen das Wasser vor der Nutzung abkochen, wenn es:
- getrunken,
- zum Kochen oder zur Zubereitung von Speisen und Getränken,
- oder zum Zähneputzen verwendet werden soll.
Das Abkochen erfolgt am besten, indem das Wasser einmal sprudelnd aufgekocht und dann langsam über mindestens zehn Minuten abgekühlt wird.
Weitere Hinweise zur Wassernutzung
- Hygiene: Das Wasser kann für die Körperpflege genutzt werden, jedoch sollte es nicht geschluckt werden und offene Wunden sollten abgedeckt sein.
- Kaffeemaschinen: Diese können verwendet werden, wenn sie das Wasser auf mindestens 82°C erhitzen.
- Haushaltsgeräte: Für Waschmaschinen (bei mindestens 40°C) und Geschirrspüler (über 60°C) kann das Wasser ohne Probleme genutzt werden.
- Säuglingsnahrung und Lebensmittelzubereitung: Verwenden Sie hierfür nur abgekochtes oder abgepacktes Wasser.
So geht’s weiter
Das Abkochgebot bleibt bestehen, bis das Gesundheitsamt eine Freigabe erteilt. Alle Bürgerwerden rechtzeitig informiert, sobald das Wasser wieder ohne Einschränkungen nutzbar ist.
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